Aktuelles
Dieser Bereich soll Denkanstöße bieten, um sich mit einzelnen Themen intensiver zu befassen und ggf. Einzelrat einzuholen. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall und hat keinen Anspruch auf vollständige Darstellung aller steuerlichen
Neuerungen
Kassensicherungsverordnung
Die Seit 2020 in Kraft befindliche Kassensicherungsverordnung fordert eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Für diese wurde die Frist mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.03.21. Sprechen Sie mit Ihrem Kassensystempartner, ob eine solche zur Verfügung steht und wie sie diese nutzen.
Betroffen sind sog. Bargeldbranchen. Also z.B. Gastronomie, Friseure, Einzelhandel.
Meldepflicht für elektronische Kassen
Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssystem sind den Finanzbehörend bis zum 31.07.25 mitzuteilen. Bei Anschaffungen ab den 1. Juli 2025 besteht die Anmeldepflicht innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Auszug aus den Themen unseres aktullen News-Letters II/2025
- Steuerliche Schwerpunkte im Koalitionsvertrag
- Ertragsteuerliche Behandlung von Krypotwährungen, Bezug auf BMF-
Schreiben v. 6.03.2025
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung
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