Aktuelles

Dieser Bereich soll Denkanstöße bieten, um sich mit einzelnen Themen intensiver zu befassen und ggf. Einzelrat einzuholen. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall und hat keinen Anspruch auf vollständige Darstellung aller steuerlichen

                                                                     Neuerungen 

 

 

Kassensicherungsverordnung

 

Die Seit 2020 in Kraft befindliche Kassensicherungsverordnung fordert eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Für diese wurde die Frist mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.03.21. Sprechen Sie mit Ihrem Kassensystempartner, ob eine solche zur Verfügung steht und wie sie diese nutzen. 

Betroffen sind sog. Bargeldbranchen. Also z.B. Gastronomie, Friseure, Einzelhandel.

 

 

Meldepflicht für elektronische Kassen

 

Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssystem sind den Finanzbehörend bis zum 31.07.25 mitzuteilen. Bei Anschaffungen ab den 1. Juli 2025 besteht die Anmeldepflicht innerhalb eines Monats nach Anschaffung. 

 

 

Auszug aus den Themen unseres aktullen News-Letters II/2025

 

- Steuerliche Schwerpunkte im Koalitionsvertrag

- Ertragsteuerliche Behandlung von Krypotwährungen, Bezug auf BMF-

  Schreiben v. 6.03.2025

- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften

  aus Vermietung und Verpachtung

 

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