Aktuelles

Dieser Bereich soll Denkanstöße bieten, um sich mit einzelnen Themen intensiver zu befassen und ggf. Einzelrat einzuholen. Er ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall und hat keinen Anspruch auf vollständige Darstellung aller steuerlichen

                                                                     Neuerungen 

 

Coronahilfen

 

Die Neustarhilfe für Soloselbständige kann sowohl über den Steuerberater als auch selbst beantragt werden.

 

Überbrückungshilfe III für die durch die Coronamaßnahmen betroffenen Unternehmen ist durch die IBB Berlin freigeschaltet. Für unser bestehendes Klientel erstellen wir bei Vorliegen der Voraussetzungen die Anträge. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

 

Für Unternehmen, die uns bisher nicht mandatiert haben, können wir aus Kapazitätsgründen leider keine Überbrückungshilfe- oder Neustarthilfeanträge stellen.

 

Umsatzsteuer in der Gastronomie

 

Die Umsatzsteuerbegünstigungen für die Gastronomie wurden bis Jahresende verlängert. Damit ist der Verzehr vor Ort (ohne Getränke) mit 7% Umsatzsteuer zu versteuern. Derzeit leider eine Begünstigung, die leer läuft, weil ein Verzehr vor Ort bishern noch nicht wieder zulässig ist.

 

 

Fristverlängerungen für 2019

 

Für die Hinterlegung bzw. Veröffentlichung der Jahresabschlüsse2019 von Kapitalgesellschaften wird bei einer Veröffentlichung bis zum 31.03.21 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

 

Vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen des Jahres 2019 können ausnahmsweise bis zum 31.08.21 eingereicht werden. 

 

Kassensicherungsverordnung

 

Die Seit 2020 in Kraft befindliche Kassensicherungsverordnung fordert eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Für diese wurde die Frist mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.03.21. Sprechen Sie mit Ihrem Kassensystempartner, ob eine solcher zur Verfügung steht und wie sie diese nutzen. 

Betroffen sind sog. Bargeldbranchen. Also z.B. Gastronomie, Friseure, Einzelhandel.